Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat, die im italienischen Straßenverkehrsgesetz vorgesehen ist und tritt ein, wenn ein Fahrer mit einem Blutalkoholgehalt über den erlaubten Grenzwerten (0,5 g/l) fährt. Die Sanktionen variieren je nach Alkoholgehalt und können Geldstrafen, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeugs und in schweren Fällen auch Festnahme umfassen. Bei Werten über 1,5 g/l sind die Strafen strenger und sehen auch die mögliche Einziehung des Fahrzeugs vor.
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