Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
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Das Gesellschaftsrecht in Italien wird durch ein komplexes Netz von Vorschriften geregelt, die die Gründung, Verwaltung, Krise und Liquidation von Unternehmen sowie die Finanzmärkte regeln.
Das Gesellschaftsrecht wird hauptsächlich durch das italienische Zivilgesetzbuch (Buch V, „Über die Arbeit“, Titel V und VI) geregelt und regelt die Gründung, die Funktionsweise, die Governance und die Auflösung von Gesellschaften, wobei zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden wird. Zu den wichtigsten Herausforderungen zählen die Komplexität der Vorschriften zur Governance, der Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären und die Haftung der Geschäftsführer. Die Notwendigkeit, Transparenz, gute Verwaltung und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung zu gewährleisten, erfordert eine ständige Aufmerksamkeit für die Einhaltung der Vorschriften.
Das Insolvenzrecht bildet einen großen Teil des Gesellschaftsrechts und wird durch den Kodex für Unternehmenskrisen und Insolvenz (D.Lgs. 14/2019) geregelt, der das alte Insolvenzgesetz ersetzt hat. Dieser Kodex regelt die Verfahren für den Umgang mit Krisen- und Insolvenzsituationen von Unternehmen, einschließlich der Insolvenzverfahren wie Konkurs, Vergleich und Zwangsliquidation. Der neue Kodex hat Instrumente wie die Frühwarnung und die unterstützten Einigungsverfahren eingeführt, um die Unternehmensfortführung zu fördern und Insolvenzen zu verhindern.
Das Finanzrecht wird durch das Einheitliche Finanzgesetz (TUF, D.Lgs. 58/1998) und die EU-Vorschriften geregelt, die die Finanzmärkte, öffentliche Angebote, Finanzintermediation und die Aufsicht über Finanzdienstleister regeln. Es umfasst spezifische Vorschriften der CONSOB, der Aufsichtsbehörde für die Märkte.
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