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Zivilrecht

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und legt die Pflichten beider Parteien fest. Es befasst sich mit der Regelung des Arbeitsvertrags, der Arbeitsbedingungen, der Vergütung, der Arbeitszeit, der Kündigung und der Arbeitssicherheit. Es umfasst auch das Gewerkschaftsrecht, das die Freiheit der Organisation und die gewerkschaftliche Tätigkeit schützt. Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers, der als „schwächere“ Partei gilt, und den organisatorischen sowie wirtschaftlichen Bedürfnissen des Arbeitgebers zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang regelt es die verschiedenen Arbeitsarten, wie zum Beispiel das abhängige Arbeitsverhältnis, die selbständige Tätigkeit oder die kontinuierliche und koordinierte Zusammenarbeit.

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