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Mediation

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Die schnelle außergerichtliche Lösung für einen Streit.

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Die Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem eine neutrale dritte Person, der Mediator, die Parteien dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es handelt sich um ein freiwilliges, vertrauliches und flexibles Verfahren, das im Gegensatz zu traditionellen Methoden wie dem Gerichtsverfahren eine schnellere und oft kostengünstigere Lösung bietet.

Mediation ist ein Instrument zur Streitbeilegung, bei dem ein unparteiischer Mediator den Dialog zwischen den Konfliktparteien erleichtert, um eine einvernehmliche Vereinbarung zu erzielen. In Italien ist die Mediation durch das Gesetzesdekret Nr. 28 von 2010 geregelt, das die zivil- und handelsrechtliche Mediation als obligatorisches alternatives Verfahren für die Beilegung bestimmter Streitigkeiten eingeführt hat, bevor der ordentliche Richter angerufen werden kann. Zu den Streitigkeiten, für die eine obligatorische Mediation vorgesehen ist, gehören Wohnungseigentum, dingliche Rechte, Teilungen, Erbfolgen, Familienpakte, Miete, Leihe, Pacht von Unternehmen, Schadensersatz wegen medizinischer und gesundheitlicher Haftung, Verleumdung durch die Presse, Bank-, Finanz- und Versicherungsverträge.

Das Mediationsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei einer vom Justizministerium akkreditierten Mediationsstelle. Es folgt ein erstes Treffen, bei dem der Mediator den Parteien den Ablauf der Mediation erläutert und sie einlädt, das Verfahren fortzusetzen. Entscheiden sich die Parteien für die Fortsetzung, kann die Mediation in einer oder mehreren Sitzungen stattfinden, in denen der Mediator die Kommunikation erleichtert, die Streitpunkte klärt und Lösungsvorschläge unterbreitet.

Die Vorteile sind folgende: Zeit- und Kostenersparnis, flexible und kreative Lösungen, Vertraulichkeit und Erhalt der Beziehungen. Erzielen die Parteien eine Vereinbarung, wird diese in einem Mediationsprotokoll festgehalten, das Vertragscharakter zwischen den Parteien hat. Die Vereinbarung kann vom Richter homologiert werden und erhält damit Vollstreckbarkeit. Finden die Parteien keine Einigung, endet das Mediationsverfahren ohne bindende Wirkung. In diesem Fall können die Parteien den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.

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