Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Öffentliche Verwaltungen, privates Verhältnis - Öffentliche Verwaltung.
Konzessionen, Lizenzen und öffentliche Genehmigungen sind Verwaltungsakte, mit denen die öffentliche Verwaltung den Zugang zu bestimmten Rechten oder die Ausübung spezifischer Tätigkeiten durch Privatpersonen regelt.
- Konzessionen: Akt, mit dem die öffentliche Verwaltung einer Privatperson das Recht einräumt, öffentliche Güter zu nutzen oder Tätigkeiten von allgemeinem Interesse auszuüben (wie z. B. die Verwaltung eines öffentlichen Dienstes), wobei ein Teil ihrer eigenen Autorität übertragen wird.
- Lizenzen: Genehmigungen, die von der öffentlichen Verwaltung erteilt werden, um die Ausübung regulierter wirtschaftlicher Tätigkeiten zu ermöglichen, wie z. B. die Eröffnung eines Geschäfts, wobei die Einhaltung spezifischer Anforderungen Voraussetzung ist.
- Genehmigungen: Maßnahmen, die ein gesetzliches Verbot aufheben und es einer Person erlauben, eine Tätigkeit auszuüben oder ein Gut zu nutzen, sofern bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sind.
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