Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Wir wissen, wie man sich im Dschungel der Planung bewegt.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Stadtplanung in Südtirol durch unseren breiten Kontakt mit der Materie in der Praxis und die Kenntnis des Landesgebiets.
Die wichtigste Rechtsvorschrift, die die Raumordnung in Südtirol regelt, ist das Landesgesetz Nr. 9 von 2018.
Die wichtigsten Planungsinstrumente sind der Landeslandschaftsplan (LLP), die Gemeindebauleitpläne (GBP) und der Durchführungsplan. Einer der wichtigsten Aspekte der Raumordnungsvorschriften in Südtirol ist der strenge Schutz der Alpenlandschaft, mit besonderem Augenmerk auf Gebiete von natürlichem und historisch-kulturellem Wert. Die Landschaftsplanung ist mit der Stadtplanung integriert, um eine ausgewogene Entwicklung zu gewährleisten, die den ästhetischen und ökologischen Wert des Gebiets nicht beeinträchtigt.
Die Vorschriften sehen Anreize für die Sanierung des bestehenden Gebäudebestands und für die Verdichtung der Siedlungen vor, um die Zersiedelung zu verringern und die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern. Sanierungen müssen hohe Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit erfüllen. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen strengen Bauvorschriften, um die Berglandwirtschaft und die Waldgebiete zu erhalten. Der Bau neuer Gebäude in diesen Gebieten ist im Allgemeinen verboten, außer in bestimmten Fällen wie dem Bau von Strukturen für landwirtschaftliche Tätigkeiten oder ländlichen Tourismus. Bauliche Maßnahmen müssen spezifische Auflagen erfüllen, die häufig Verpflichtungen zur landschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen und Umweltverträglichkeit beinhalten.
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