Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Das Mietrecht regelt Mietverträge, durch die eine Partei, der Vermieter, der anderen Partei, dem Mieter (oder Pächter), die Nutzung eines Gutes, in der Regel einer Immobilie, gegen ein Entgelt überlässt. Das italienische Zivilgesetzbuch und spezielle Gesetze, wie das Gesetz Nr. 431/1998 für Wohnraummietverträge, legen die Vorschriften bezüglich der Vertragsdauer, der Miete, der Rechte und Pflichten der Parteien, der Vertragsauflösung und der Rückgabe der Immobilie fest. Das Mietrecht unterscheidet zwischen Wohnraummietverträgen, gewerblichen Mietverträgen und anderen Nutzungsarten, jeweils mit spezifischen Regelungen.
Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00