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Verwaltungsrecht

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Öffentliche Verwaltungen, privates Verhältnis - Öffentliche Verwaltung.

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Verantwortung der öffentlichen Verwaltung

Die Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen betrifft die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen, für Schäden zu haften, die durch rechtswidriges Verhalten oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Funktionen verursacht werden.

- Zivilrechtliche Haftung: tritt ein, wenn eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung der öffentlichen Verwaltung einen ungerechtfertigten Schaden für Bürger oder Unternehmen verursacht, die Schadensersatz verlangen können.

- Verwaltungsrechtliche und buchhalterische Haftung: Bezieht sich auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Vermögensschaden verursachen, d.h. einen wirtschaftlichen Schaden für die öffentlichen Finanzen.

- Haftung wegen Verzögerung: Die öffentliche Verwaltung haftet für Schäden, die durch ungerechtfertigte Verzögerungen bei der Beendigung eines Verwaltungsverfahrens entstehen, mit daraus resultierenden wirtschaftlichen oder immateriellen Schäden.

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