Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Öffentliche Verwaltungen, privates Verhältnis - Öffentliche Verwaltung.
Die Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen betrifft die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen, für Schäden zu haften, die durch rechtswidriges Verhalten oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Funktionen verursacht werden.
- Zivilrechtliche Haftung: tritt ein, wenn eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung der öffentlichen Verwaltung einen ungerechtfertigten Schaden für Bürger oder Unternehmen verursacht, die Schadensersatz verlangen können.
- Verwaltungsrechtliche und buchhalterische Haftung: Bezieht sich auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Vermögensschaden verursachen, d.h. einen wirtschaftlichen Schaden für die öffentlichen Finanzen.
- Haftung wegen Verzögerung: Die öffentliche Verwaltung haftet für Schäden, die durch ungerechtfertigte Verzögerungen bei der Beendigung eines Verwaltungsverfahrens entstehen, mit daraus resultierenden wirtschaftlichen oder immateriellen Schäden.
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