Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
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Der Schutz des Eigentums betrifft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die darauf abzielen, das Recht einer Person oder eines Unternehmens zu schützen, Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. In diesem Zusammenhang ist es das Gesetz, das die Grenzen und Modalitäten der Ausübung von Eigentum/Besitz festlegt. Es gibt verschiedene Schutzinstrumente, wie die Eigentumsklage, die es dem Eigentümer ermöglicht, eine Sache von jemandem zurückzufordern, der sie ohne Rechtstitel besitzt. Weitere Instrumente sind die Negatorienklage gegen Beeinträchtigungen des Eigentumsrechts und die Besitzschutzklage gegen Störungen.
Das Zivilgesetzbuch regelt im dritten Buch alle dinglichen Rechte, also die Rechte, die dem Inhaber eine unmittelbare und direkte Herrschaft über eine Sache verleihen. Es behandelt das Eigentum, die Erwerbsarten desselben, die Gemeinschaft und das Wohnungseigentum, die Grunddienstbarkeiten, den Nießbrauch, das Gebrauchsrecht, das Wohnrecht, die Erbpacht, das Erbbaurecht und den Besitz.
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