Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Öffentliche Verwaltungen, privates Verhältnis - Öffentliche Verwaltung.
Eine durch einen Verwaltungsakt geschädigte Person beantragt dessen Überprüfung oder Aufhebung. Eine solche Anfechtung erfolgt vor dem Verwaltungsgericht, hauptsächlich durch Beschwerde beim TAR (Regionales Verwaltungsgericht) oder beim Staatsrat in der Berufung. Die Gründe für die Anfechtung können Machtmissbrauch, Unzuständigkeit oder Gesetzesverletzung umfassen. Ziel ist es, Fehler oder Missbrauch der öffentlichen Verwaltung zu korrigieren und den Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten, wobei jedoch strenge Fristen gelten.
Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00