Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Die Zwangsvollstreckung im Zivilrecht ist das Verfahren, durch das ein Gläubiger mit Hilfe der Justizbehörde die Befriedigung einer durch ein Urteil oder einen anderen Vollstreckungstitel festgestellten Forderung erlangen kann. Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn der Schuldner der festgelegten Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt. Es umfasst verschiedene Maßnahmen, wie die Pfändung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten des Schuldners, die Beschlagnahme von Forderungen oder die Pfändung bei Dritten.
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