Via dei Cappuccini 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00

Das internationale Privatrecht regelt die Konflikte von Gesetzen und Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Rechtssystemen in Bezug auf private Angelegenheiten. Es befasst sich mit der Lösung von Streitigkeiten, die entstehen, wenn ein Internationalitätselement vorliegt, etwa wenn die beteiligten Parteien in verschiedenen Ländern ansässig sind oder wenn der Vertrag oder das Rechtsgeschäft grenzüberschreitende Wirkungen hat. Dieser Rechtszweig legt die Regeln fest, um zu bestimmen, welches nationale Recht anwendbar ist und welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Er umfasst auch die Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
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